Informationen für Deutsche

Bist du ein(e) deutsche(r) Student*in und möchtest du an der Radboud University studieren? Auf dieser Seite findest du spezifische Informationen für deutsche Studierende. Alle allgemeinen Informationen, z. B. zur Zimmersuche oder zu den Finanzen, findest du auf unserer Seite für internationale Studierende.

NT2 Sprachkurs

Für alle niederländischsprachigen Studiengänge sind gute Niederländischkenntnisse eine Voraussetzung. Der Nachweis dafür ist das Staatsexamen Niederländisch als Fremdsprache NT2, Programm 2 (DUO) oder das RU-NT2 Examen* (Radboud University). Bei vorhandenen Niederländischkenntnissen, kannst du Kontakt mit den Studierendendekan*innen  aufnehmen, um eventuell von dem Examen befreit zu werden

* Bitte beachte auch, dass der RU-NT2 Kurs nur an der Radboud University gültig ist. 

Radboud In'to Languages

Radboud in'to Languages bietet einen Sprachkurs an, den du am Ende mit dem RU-NT2 Examen abschließt. Das RU-NT2 Examen wird von der Radboud University als gleichwertig mit dem Staatsexamen NT2, Programm 2 anerkannt, und reicht demnach aus als Sprachnachweis für die Zulassung zum Studium bei uns.

  • Der Kurs ist speziell auf deutsche Muttersprachler*innen ausgerichtet
  • Komplette Rückerstattung der Kosten bei positiver Studienempfehlung
  • Niedrige Durchfallquote

NT-2 Sprachkurs

Finanzierungsmöglichkeiten

Für ein Studium in den Niederlanden gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Deutsche Studienfinanzierung

Entsprechend dem BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses Auslands-BAföG gezahlt werden. Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Niederländische Studienfinanzierung

Mehr Informationen über die Voraussetzungen für niederländische Studienfinanzierung erhältst du auf Englisch auf der Webseite von DUO.

Kreditmöglichkeiten

Ein Bildungskredit ist eine weitere Variante, ein Studium zu finanzieren. Mehr Informationen dazu findest du auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.

Stipendien

Es gibt eine Vielzahl von Stipendien, für die sich Studierende bewerben können. Die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verzeichnet viele dieser Stipendien.

Arbeiterkind.de

Die Initiative Arbeiterkind.de ermutigt Schüler*innen aus Familien, in denen noch niemand oder kaum jemand studiert hat, zum Studium und unterstützt sie auf ihrem Weg vom Studieneinstieg bis zum erfolgreichen Studienabschluss.

 

Krankenversicherung

Wenn du während des Studiums deinen Wohnsitz in die Niederlande verlegst, dann ist es unter Umständen erforderlich, eine Krankenversicherung für das Ausland abzuschließen oder den Versicherungsschutz für das (EU)-Ausland zu erweitern. In vielen Fällen kannst du bei deinen Eltern versichert bleiben. Informiere dich darüber bei deiner Krankenkasse.

Du kannst fast immer ein Jahr minus ein Tag im Ausland wohnen, ohne dich bei deiner deutschen Krankenkasse abmelden zu müssen. Sollte dir etwas in diesem ersten Jahr passieren, kannst du immer mit der EU „Healthcard“ zu dem behandelnden Arzt gehen.

Wenn du länger als ein Jahr in den Niederlanden wohnst, musst du für deine deutsche Krankenkasse nachweisen können, dass du dein soziales Umfeld trotzdem in Deutschland hast, um die deutsche Krankenkasse beibehalten zu können. 

Arbeiten in den Niederlanden

Wenn du aber in den Niederlanden arbeitest, um z.B. die niederländische Studienfinanzierung zu bekommen, brauchst du eine niederländische Krankenversicherung. Denke beim Abschließen der Versicherung auch an eventuelle Zusatzpakete für den Zahnarzt/die Zahnärztin oder eine(n) Physiotherapeut*in.

Zorgtoeslag und Krankenversicherungen

Beim niederländischen Finanzamt ("Belastingdienst") kann man einen Antrag für den "Zorgtoeslag", eine Art Subvention, einreichen. Dieser deckt in der Regel fast den gesamten Betrag des Basisbetrages ab. Die Höhe deines „Zorgtoeslages“ hängt nur von deinem Einkommen ab, (nicht von dem deiner Eltern). Mehr Informationen dazu sind auf der Homepage des Finanzamtes  zu finden. Am besten fragst du einfach deine niederländische Krankenkasse oder uns, was in deinem Fall zu tun ist.

Familienversicherung und mehr

Deutsche Studierende, die 25 Jahre alt sind und deshalb nicht mehr über Ihre Eltern in Deutschland familienversichert sein können, müssen sich selbst krankenversichern. Um eine studentische Krankenversicherung abzuschließen, musst du einen Studiennachweis vorlegen. 

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen sich immer in den Niederlanden krankenversichern. Ab dem 14. Fachsemester oder dem 30sten Lebensjahr, erhält man auch einen anderen Tarif. 

Mehr Informationen

Mit all deinen Fragen über soziale Sicherheit kannst du zum Bureau Duitse Zaken der Sociale Verzekeringsbank (staatliche Bank für Sozialwesen).

 

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