Wenn du während des Studiums deinen Wohnsitz in die Niederlande verlegst, dann ist es unter Umständen erforderlich, eine Krankenversicherung für das Ausland abzuschließen oder den Versicherungsschutz für das (EU)-Ausland zu erweitern. In vielen Fällen kannst du bei deinen Eltern versichert bleiben. Informiere dich darüber bei deiner Krankenkasse.
Du kannst fast immer ein Jahr minus ein Tag im Ausland wohnen, ohne dich bei deiner deutschen Krankenkasse abmelden zu müssen. Sollte dir etwas in diesem ersten Jahr passieren, kannst du immer mit der EU „Healthcard“ zu dem behandelnden Arzt gehen.
Wenn du länger als ein Jahr in den Niederlanden wohnst, musst du für deine deutsche Krankenkasse nachweisen können, dass du dein soziales Umfeld trotzdem in Deutschland hast, um die deutsche Krankenkasse beibehalten zu können.
Arbeiten in den Niederlanden
Wenn du aber in den Niederlanden arbeitest, um z.B. die niederländische Studienfinanzierung zu bekommen, brauchst du eine niederländische Krankenversicherung. Denke beim Abschließen der Versicherung auch an eventuelle Zusatzpakete für den Zahnarzt/die Zahnärztin oder eine(n) Physiotherapeut*in.
Zorgtoeslag und Krankenversicherungen
Beim niederländischen Finanzamt ("Belastingdienst") kann man einen Antrag für den "Zorgtoeslag", eine Art Subvention, einreichen. Dieser deckt in der Regel fast den gesamten Betrag des Basisbetrages ab. Die Höhe deines „Zorgtoeslages“ hängt nur von deinem Einkommen ab, (nicht von dem deiner Eltern). Mehr Informationen dazu sind auf der Homepage des Finanzamtes zu finden. Am besten fragst du einfach deine niederländische Krankenkasse oder uns, was in deinem Fall zu tun ist.
Familienversicherung und mehr
Deutsche Studierende, die 25 Jahre alt sind und deshalb nicht mehr über Ihre Eltern in Deutschland familienversichert sein können, müssen sich selbst krankenversichern. Um eine studentische Krankenversicherung abzuschließen, musst du einen Studiennachweis vorlegen.
Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen sich immer in den Niederlanden krankenversichern. Ab dem 14. Fachsemester oder dem 30sten Lebensjahr, erhält man auch einen anderen Tarif.
Mehr Informationen
Mit all deinen Fragen über soziale Sicherheit kannst du zum Bureau Duitse Zaken der Sociale Verzekeringsbank (staatliche Bank für Sozialwesen).